Aktueller Stand der Dinge

  • Baubeginnverzögerung
  • Info zu einem Konflikt wegen Kommunikationsproblemen
  • Download des Vertrages zwischen den Projektpartnern in Afrika und den deutschen Vereinen

Baubeginnverzögerung

Leider gab es bei der Antragsstellung beim BMZ das Problem, dass die Anträge nicht korrekt eingereicht wurden. Anstelle der Endversion wurde eine Vorversion eingereicht. Daher kam es leider bei der Antragsstellung zu Verzögerungen. Wir können den Baustart erst dann erteilen, wenn unser Antrag genehmigt wurde. Wir hoffen sehr, dass dieser noch rechtzeitig bis zu unserer Reise im Mai erteilt werden kann. Die Afrikaner wollen endlich mit dem Bau beginnen. Die bilateralen Verträge wurden von ihnen bereits unterzeichnet.

Info zu einem Konflikt wegen Kommunikationsproblemen

Interessant war, dass es zu folgendem Konflikt kam: Die Chairman (Ortsvorsteher) wurden im Text des Vertrages dazu verpflichtet, dass die Arbeiten am Kindergarten als Eigenanteil der Bevölkerung kostenlos ausgeführt werden. Dabei verstanden sie allerdings, dass sie als Ortsvorsteher persönlich für diese Arbeiten zwangsverpflichtet würden. Dies führte dann zu einem Konflikt zwischen den Ortsvorstehern, da die moslemischen Ortsvorsteher das Projekt zwar sehr begrüßen, allerdings es als kirchliches Projekt ansehen und dabei nicht mithelfen wollten. Als dann nach einigen Mails klar wurde, dass die Ortsvorsteher den Vertrag missverstanden hatten, war der Konflikt schnell erledigt. Die Arbeiten werden jetzt von Eltern der Kinder des Kindergartens ausgeführt. Wir werden die Arbeitsleistung dokumentieren und als Freiplätze für den Kindergarten verrechnen. So können auch Kinder aus ärmeren Familien ohne „Wohltätigkeit“ den Kindergarten besuchen. Das ist uns lieber, als die Freiplätze zu spenden, da es dann wieder zu Konflikten kommt und außerdem ist es besser, dass man für empfangene Leistungen auch gearbeitet hat.

Download des Vertrages

Für interessierte Leser, hier der Vertrag zum Download (PDF). Der Vertrag ist auf Englisch und entspricht weitestgehend den Bedingungen des BMZ. Die Dokumentation der Buchführung ist Teil des Vertrages.

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